Umschulung zur/zum Metallbauer/in
Fachrichtung Konstruktionstechnik
Metallbauer/innen der Fachrichtung Konstruktionstechnik fertigen und montieren Überdachungen, Fassadenelemente, Tore, Fensterrahmen oder Schutzgitter aus Stahl oder anderen Metallen. Häufig stellen sie Einzelstücke speziell nach Kundenwunsch her. Bei der Montage vor Ort bauen sie auch Schließ- und Sicherheitsanlagen ein und installieren z.B. mechanische, hydraulische und elektrische Antriebe für Tor- oder Sonnenschutzanlagen. Außerdem warten sie ihre Produkte und halten sie instand.
Fachliche Inhalte der Schulung
- Prüfen und Messen mechanischer und physikalischer Größen
- Manuelles und maschinelles Spanen und Umformen
- Schweißen und thermisches Trennen
- Behandeln und Schützen von Oberflächen
- Transportieren von Bauteilen und Baugruppen
- Montieren und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen
- Einrichten von Arbeitsplätzen an Baustellen
- Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
- Montieren, Prüfen und Einstellen von Systemen
- Instandhalten von Konstruktionen des Metall- oder Stahlbaus
- Elektrotechnik
Fachübergreifende Inhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen
- Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
- Qualitätsmanagement
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).
Aufbau
- praktische Unterweisung
- theoretische Unterweisung
- mehrwöchige Betriebsphasen (24 Wochen)
- Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben
Ziel
Erwerb des Gesellenbriefes
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..
Beginn/Ende
Beginn: 01.10.2024
Ende: 31.01.2027
Dauer
Die Umschulung dauert 28 Monate in Vollzeit (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 07:30 – 15:30 Uhr |
Di. | 07:30 – 14:35 Uhr |
Fr. | 07:30 – 11:45 Uhr |
Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.
Kosten
Unsere Umschulung ist bei Vorlage eines Bildungsgutscheins für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.