AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben, nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten oder eine private Arbeitsvermittlung nutzen. Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.

AVGS

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen – Eignungsfeststellung 1 Woche (40 UE)

Vollzeitmaßnahme (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)

Mo. / Mi. / Do.

07.30 – 15.30 Uhr

Di.

07.30 – 14.35 Uhr

Fr.

07.30 – 11.45 Uhr

Beginn/Ende

Ein laufender Einstieg ist möglich. Die Laufzeit beträgt 1 Woche.

Berufsfelder:

  • Elektroniker/in
  • Tischler/in
  • Maler/in und Lackierer/in
  • Metallbauer/in
  • Zerspanungsmechaniker/in
  • Anlagenmechaniker/in SHK
  • Friseur/in
  • Gebäudereiniger/in

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).

Ziel

Im Rahmen der Maßnahme soll die Eignung für eine Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahme oder die Eignung für eine Arbeitsaufnahme im handwerklichen Bereich festgestellt werden.

Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.

Kosten

Unser Lehrgang ist bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kontakt

0231 5177 -208 / -209

0231 5177 -201 / -202