AVGS
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben, nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten oder eine private Arbeitsvermittlung nutzen. Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.
AVGS
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen – Eignungsfeststellung 1 Woche (40 UE)
Vollzeitmaßnahme (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 07.30 – 15.30 Uhr |
Di. | 07.30 – 14.35 Uhr |
Fr. | 07.30 – 11.45 Uhr |
Beginn/Ende
Ein laufender Einstieg ist möglich. Die Laufzeit beträgt 1 Woche.
Berufsfelder:
- Elektroniker/in
- Tischler/in
- Maler/in und Lackierer/in
- Metallbauer/in
- Zerspanungsmechaniker/in
- Anlagenmechaniker/in SHK
- Friseur/in
- Gebäudereiniger/in
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).
Ziel
Im Rahmen der Maßnahme soll die Eignung für eine Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahme oder die Eignung für eine Arbeitsaufnahme im handwerklichen Bereich festgestellt werden.
Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.
Kosten
Unser Lehrgang ist bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.