Umschulung zur/zum Zerspanungsmechaniker/in
Zerspanungsmechaniker/innen arbeiten üblicherweise in metall- und kunststoffverarbeitenden Betrieben der Industrie und des Handwerks, wie im Maschinen-, Stahl- oder Leichtmetallbau, in Gießereien oder im Fahrzeugbau. Dort sind sie direkt mit der Planung, Fertigung und Bearbeitung von Bauteilen beschäftigt. Sowohl für die Einzel- als auch Serienfertigung konfigurieren, bedienen und kontrollieren sie konventionelle und computergesteuerte Werkzeugmaschinen wie Drehmaschinensysteme, Fräsmaschinensysteme, Drehautomatensysteme, Schleifmaschinensysteme und Bohrwerke. In Folge planen sie die Fertigungsprozesse im Detail, unter Beachtung terminlicher, wirtschaftlicher und qualitativer Vorgaben.
Fachliche Inhalte der Schulung
- CNC Werkzeugmaschinen oder Fertigungssysteme programmieren
- Maschinen und Systeme einrichten
- Qualitätskontrollen durchführen
- Arbeiten und Ergebnisse dokumentieren
- Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
- Warten von Betriebsmitteln
- Steuerungstechnik
- Planen des Fertigungsprozesses
- Einrichten von Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen
- Herstellen von Werkstücken an Dreh- und Fräsmaschinen bis zur Qualität 0,05 mm
- Überwachen und Optimieren von Fertigungsabläufen
- Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet
Fachübergreifende Inhalte
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Grundkenntnisse der technischen Vorschriften
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).
Aufbau
- praktische Unterweisung
- theoretische Unterweisung
- mehrwöchige Betriebsphasen (24 Wochen)
- Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben
Ziel
Erwerb des Gesellenbriefes
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..
Beginn/Ende
Beginn: 01.10.2024
Ende: 31.01.2027
Dauer
Die Umschulung dauert 28 Monate in Vollzeit
(40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 07:30 – 15:30 Uhr |
Di. | 07:30 – 14:35 Uhr |
Fr. | 07:30 – 11:45 Uhr |
Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.
Kosten
Unsere Umschulung ist bei Vorlage eines Bildungsgutscheins für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.