Umschulung zur/zum Tischler/in
Wer Tischler werden will, sollte drei Dinge mitbringen:
Handwerkliches Geschick, technisches Verständnis und Begeisterung für den Werkstoff Holz. Je nach Ausrichtung des Betriebes arbeiten Gesellinnen und Gesellen als Bautischler, produzieren und montieren Türen und Fenster, gestalten den Innenausbau von Geschäften, fertigen individuelle Möbelstücke oder restaurieren wertvolle alte Möbel. Dabei kommen die traditionelle Handarbeit sowie computergestützte Maschinen zum Einsatz.
Fachliche Inhalte der Schulung
- Anfertigen von Plänen und Zeichnungen
- Lesen von technischen Unterlagen, Ermittlung von Materialbedarfen
- Arbeitsplatzeinrichtung, Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz
- Umgang mit Holz und Werkstoffen aus Holz sowie unterschiedliche Holzarten
- Maschinelle und manuelle Bearbeitung der Holzwerkstoffe, Zuschnitt, Montage sowie Herstellung von Werkstücken
- Herstellen von Rahmen und Gestellen sowie Oberflächenbehandlung
- Vorbehandlung und Schleifen von Holz
- Lernen von Kundenorientierung im Tischlerhandwerk sowie Qualitätskontrollen
- Zusatzprodukte und Materialien wie zum Beispiel Glas, Metall und Kunststoff
- Umgang mit unterschiedlichen Maschinen und Programmabläufen (CNC)
- Beizen, Färben sowie Versehen mit Holzschutz als Möglichkeit der Oberflächenbehandlung
- Umweltschutzmaßnahmen sowie Gefahrstoffe, Abfälle und Entsorgung
Fachübergreifende Inhalte
- Arbeiten an Maschinen - rationelle Arbeitstechniken und Arbeitssicherheit
- Verarbeiten von Kunststoffen
- Kenntnisse der Sanitär- und Elektrotechnik
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).
Aufbau
- praktische Unterweisung
- theoretische Unterweisung
- mehrwöchige Betriebsphasen (20 Wochen)
- Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben
Ziel
Erwerb des Gesellenbriefes
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..
Beginn/Ende
Beginn: 01.08.2024
Ende: 31.07.2026
Dauer
Die Umschulung dauert 24 Monate in
Vollzeit (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 07:30 – 15:30 Uhr |
Di. | 07:30 – 14:35 Uhr |
Fr. | 07:30 – 11:45 Uhr |
Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.
Kosten
Unsere Umschulung ist bei Vorlage eines Bildungsgutscheins für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.