Umschulung zur/zum Anlagenmechaniker/in
Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Als Experten für Gebäudetechnik beschäftigen sich Anlagenmechaniker/innen mit Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen in Haushalt, Gewerbe und Industrie. Dabei sind technisches Verständnis für komplexe Zusammenhänge und handwerkliches Geschick gefragt. Das Verstehen technischer Vorschriften und auch englischsprachige Fachliteratur gehören zum Alltag. Gleichzeitig ist der freundliche Umgang mit Kundinnen und Kunden notwendig, um sie zufrieden in die Funktion und Bedienung der Anlagen einweisen zu können.
Fachliche Inhalte der Schulung
- Fertigung von Bauelementen
- Grundlagen Metallverarbeitung
- Warten technischer Systeme z. B. Wartungsintervalle Sicherheitsarmaturen in der Trinkwasser-Heizungsinstallation
- Planen und Darstellen der Trinkwasserinstallation im Grundriss und Schema
- Planen, Darstellen und Installieren von Entwässerungsanlagen
- Ausstatten von Sanitärräumen (Barrierefreie behinderten- und altengerechte Badplanung)
- Installieren von Wärmeerzeugern (Gasversorgungsanlagen nach TRGI 2008)
- Installieren von raumlufttechnischen Anlagen (Bauteile und Regelung zu RLT-Anlagen)
- Integrieren ressourcenschonender Anlagen in Systeme der Gebäude- und Energietechnik (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Energieberatung)
Fachübergreifende Inhalte
- Unfallverhütung
- Arbeitssicherheit
- Arbeitsorganisation
- Qualitätsmanagement
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) oder des Jobcenters (ALG II).N
Aufbau
- praktische Unterweisung
- theoretische Unterweisung
- mehrwöchige Betriebsphasen (24 Wochen)
- Kooperation vorwiegend mit Innungsbetrieben
Ziel
Erwerb des Gesellenbriefes
Zugangsvoraussetzung
Teilnahme an einer Eignungsfeststellung beim Bildungskreis Handwerk e.V..
Beginn/Ende
Beginn: 01.10.2024
Ende: 31.01.2027
Dauer
Die Umschulung dauert 28 Monate in Vollzeit (40 Unterrichtseinheiten pro Woche)
Mo. / Mi. / Do. | 07:30 – 15:30 Uhr |
Di. | 07:30 – 14:35 Uhr |
Fr. | 07:30 – 11:45 Uhr |
Fördermöglichkeiten durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit (SGB III) bzw. dem JobCenter (SGB II). Nähere Auskünfte erteilt hierzu die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das zuständige JobCenter.
Kosten
Unsere Umschulung ist bei Vorlage eines Bildungsgutscheins für Sie kostenlos. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.